Förderung für Fenstertausch, Zuschuss seit 1. Januar 2012 angehoben!
KfW-Fördermittel für den Fenstertausch sind unter dem Programm "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahme oder freie Maßnahmenkombination" möglich.
Es gibt zwei Varianten für Einzelmaßnahmen bzw. frei Einzelmaßnahmenkombinationen
- Kreditvariante - Programm Nr. 151 und 152
- Zuschussvariante - Programm Nr. 430
Der Zuschuss beträgt für Einzelmaßnahmen 7,5 % der maximalen Investitionssumme von 50.000 €. Bei maximaler Ausschöpfung liegt der Zuschuss demnach bei 3.750,00 €. Die Mindestsumme der Investition beträgt 4.000,00 €, darunter erfolgt keine Bezuschussung.
Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Enerigeeffizienz.
Vor Durchführung der Maßnahme ist unbedingt
- ein Sachverständiger hinzuzuziehen, der die Angemessenheit der Maßnahme bestätigt.
Für diese Vor-Ort-Beratung kann gegebenfalls eine Förderung des BAFA in Anspruch genommen werden.
- der Antrag bei der Kfw über die Hausbank zu stellen.
Daneben werden für die Erneuerung von Fenster und Außentüren beheizter Räume folgende weitere Anforderungen gestellt:
- Einbau von neuen Fenster und Fenstertüren von beheizten Räumen einschließlich technischer Sonnenschutzeinrichtungen nach DIN 4108-2, sofern der Sachverständige bestätigt hat, dass der U-Wert der Außenwand kleiner ist als der Uw-Wert der neu eingebauten Fenster und Türen. Dabei ist auf einen wärmebrückenminimierenden Einbau zu achten.
- Bei Sanierungsmaßnahmen, wie Fenstertausch, Dachdämmung, die die Luftdichtheit des Gebäudes erhöhen sind Maßnahmen zur Vermeidung von Kondenswasserbildung und Feuchteschäden zu treffen.
Die ausführenden Unternehmen haben dabei die anerkannten Regeln der Technik zu beachten und in der Fachunternehmererklärung zu bestätigen. Damit verbunden ist die Informationspflicht den Auftraggeber über Risiken und Vermeidungsmöglichkeiten, insbesondere zur Sicherstellung eines ausreichenden Luftwechsels zu informieren; gegebenfalls auch über den Einbau einer Lüftungsanlage.
Die geforderten Bemessungswerte der Wärmedurchgangskoeffizienten sind einzuhalten.
- Bei Denkmalschutzobjekten oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz, die die Einhaltung vorgegebener Bemessungswerte nicht möglich machen, kann eine Ausnahme beantragt werden.
Voraussetzung:
- Der U-Wert der Fenster von 1,4 W/(m2K) wird nicht überschritten und
- die Denkmalschutzbehörde oder das Bauamt bescheinigen, dass der Einbau von Fenstern mit den geforderten U-Werten nicht durchführbar ist.
- Geforderte U-Wert
| lfd. Nr. |
Sanierungsmaßnahme |
Bauteil |
Max. U-Wert in W/(m2K) |
| 4.1. |
Erneuerung von Fenstern und Fenstertüren |
Fenster, Balkon- und Terassentüren mit Mehrscheibenisolierverglasung |
0,95 |
| 4.2. |
|
Fenster mit Sonderverglasung |
1,30 |
| 4.3. |
|
Dachflächenfenster |
1,00 |
| 4.4. |
|
Fenster an Denkmälern und sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz |
1,40 |
| 5.1 |
Hauseingangstüren |
Außentüren beheizter Räume |
1,30 |
Wichtiger Hinweis!
Welche Huber I Fenster zu Ihrer Einbausituation und zu den Förderkriterien passen erfahren Sie bei unseren Fachberatern und Händler-Partnern.
Weitere Detail-Informationen zu den Förderrichtlinien erhalten Sie unter www.kfw.de
oder bei Ihrer Hausbank.